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Orientteppichkauf in den Ferien
"Der große Nepp"

Vorsicht beim Orientteppich-Kauf in den Ferien
Merkblatt zur Sendung TAFGeld vom 17. Juni 1999

Vertrauen ist gut, Skepsis ist besser. Das gilt im besonderen beim Kauf von Orientteppichen in den Ferien.

Orientteppiche sind beliebte Feriensouvenirs. Wenn dabei viel Geld investiert wird, kann sich das erhoffte Schnäppchen aber rasch ins Gegenteil verkehren. Denn viele Teppiche werden unter falschen Angaben zu massiv überhöhten Preisen oder in schlechter Qualität an die Reisenden verkauft.

Wichtig zu wissen ist: Die Verträge, die man in Tunesien, Marokko, Ägypten, in der Türkei oder anderswo abschliesst, sind grundsätzlich gültig. Die Verkäufer in diesen Ländern kennen die Situation in der Schweiz meist sehr genau - sowohl das Preisniveau wie sogar die hiesigen Anbieter. Oft sprechen sie Deutsch und legen deutsche Verträge vor.

Tipps

  • Die wenigsten Käuferinnen und Käufer verfügen über die Fachkenntnisse, um Preis und Qualität eines Teppichs beurteilen zu können. Aber es gibt eine Reihe von (vertraglichen) Vorsichtsmassnahmen, um sich abzusichern.
  • Vorab: Wer kein Risiko eingehen will, soll den Ferienteppichkauf im Rahmen eines üblichen Souvenirkaufs behalten (also 200 bis 300 Franken).
  • Achten Sie darauf, dass auf dem Kaufvertrag der Preis notiert ist. Ebenso die genaue Herkunft des Tepppichs, seine Masse, die genaue Bezeichnung des Flormaterials (nicht als Abkürzung, sondern ausgeschrieben), die Knotendichte und das Alter.
  • Halten Sie mündliche Zusagen des Verkäufers schriftlich auf dem Vertrag fest.
  • Verlangen Sie, dass der Kaufvertrag mit einem Rücktrittsrecht ergänzt wird. Zum Beispiel: "Der Vertrag kann innert 10 Tagen nach Ankunft in der Schweiz widerrufen werden."
  • Ergänzen können Sie auch Ihren Wohnort als Gerichtsstand: "Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist ..., Schweiz."
  • Leisten Sie nur eine geringe Anzahlung. Denn bei Schwierigkeiten ist sie in der Regel verloren.
  • Ob ein Teppich aus reiner Seide besteht, können auch Laien feststellen, nämlich mit einer Brennprobe: Ziehen Sie aus der Rückseite des Teppichs einen kleinen Knoten heraus, und verbrennen Sie ihn zum Beispiel mit einem Feuerzeug. Riecht das Material nach verbranntem Haar, ist es Seide. Riecht es nach verbranntem Papier, handelt es sich um Kunstseide.

Informationsstelle

Die IGOT, Schweizerische Interessengemeinschaft Orientteppich, steht als Informationsstelle und Schlichtungsstelle zur Verfügung. Sie vermittelt auch Fachpersonen für Expertisen. Ihre Adresse:

IGOT
Bodenacherstrasse 22, 8121 Benglen
Telefon 044 825 38 60, Fax 044 825 38 59
Internet: www.igot.ch, E-Mail: info@igot.ch

15.06.99
Doris Huber, Redaktion Beobachter, 8021 Zürich



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