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Vorsicht beim Orientteppich-Kauf in den Ferien
Merkblatt zur Sendung TAFGeld vom 17. Juni 1999
Vertrauen ist gut, Skepsis ist besser. Das gilt im besonderen beim Kauf von
Orientteppichen in den Ferien.
Orientteppiche sind beliebte Feriensouvenirs. Wenn dabei viel Geld investiert wird,
kann sich das erhoffte Schnäppchen aber rasch ins Gegenteil verkehren. Denn viele
Teppiche werden unter falschen Angaben zu massiv überhöhten Preisen oder in
schlechter Qualität an die Reisenden verkauft.
Wichtig zu wissen ist: Die Verträge, die man in Tunesien, Marokko, Ägypten, in der
Türkei oder anderswo abschliesst, sind grundsätzlich gültig. Die Verkäufer in diesen
Ländern kennen die Situation in der Schweiz meist sehr genau - sowohl das
Preisniveau wie sogar die hiesigen Anbieter. Oft sprechen sie Deutsch und legen
deutsche Verträge vor.
Tipps
- Die wenigsten Käuferinnen und Käufer verfügen über die Fachkenntnisse, um
Preis und Qualität eines Teppichs beurteilen zu können. Aber es gibt eine Reihe von
(vertraglichen) Vorsichtsmassnahmen, um sich abzusichern.
- Vorab: Wer kein Risiko eingehen will, soll den Ferienteppichkauf im Rahmen
eines üblichen Souvenirkaufs behalten (also 200 bis 300 Franken).
- Achten Sie darauf, dass auf dem Kaufvertrag der Preis notiert ist. Ebenso die
genaue Herkunft des Tepppichs, seine Masse, die genaue Bezeichnung des
Flormaterials (nicht als Abkürzung, sondern ausgeschrieben), die Knotendichte und
das Alter.
- Halten Sie mündliche Zusagen des Verkäufers schriftlich auf dem Vertrag fest.
- Verlangen Sie, dass der Kaufvertrag mit einem Rücktrittsrecht ergänzt wird. Zum
Beispiel: "Der Vertrag kann innert 10 Tagen nach Ankunft in der Schweiz
widerrufen werden."
- Ergänzen können Sie auch Ihren Wohnort als Gerichtsstand: "Auf diesen
Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist ...,
Schweiz."
- Leisten Sie nur eine geringe Anzahlung. Denn bei Schwierigkeiten ist sie in der
Regel verloren.
- Ob ein Teppich aus reiner Seide besteht, können auch Laien feststellen,
nämlich mit einer Brennprobe: Ziehen Sie aus der Rückseite des Teppichs einen
kleinen Knoten heraus, und verbrennen Sie ihn zum Beispiel mit einem Feuerzeug.
Riecht das Material nach verbranntem Haar, ist es Seide. Riecht es nach
verbranntem Papier, handelt es sich um Kunstseide.
Informationsstelle
Die IGOT, Schweizerische Interessengemeinschaft Orientteppich, steht als
Informationsstelle und Schlichtungsstelle zur Verfügung. Sie vermittelt auch
Fachpersonen für Expertisen. Ihre Adresse:
IGOT
Bodenacherstrasse 22, 8121 Benglen
Telefon 044 825 38 60, Fax 044 825 38 59
Internet: www.igot.ch, E-Mail: info@igot.ch
15.06.99
Doris Huber, Redaktion Beobachter, 8021 Zürich
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